ENDLICH! – Präsenzunterricht ab dem 26.05.21

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

ab Dienstag, 25. Mai 2021, gilt die Stufe 1 des Corona-Reaktionsplans im Kreis Herzogtum Lauenburg. Weitere Informationen und eine Übersicht finden Sie weiter unten.

Aus organisatorischen Gründen können die folgenden Änderungen an der Hachede-Schule erst ab Mittwoch, 26.05.2021, umgesetzt werden!!!

Dies bedeutet, dass folgende Regelungen gelten:

  • Alle Klassen gehen in den Präsenzunterricht.
  • Die OGS findet von Mo bis Do für alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler nach Plan statt.
  • Ein Mittagessen wird von Mo bis Fr angeboten.
  • Kinder, die Symptome zeigen oder krank sind, müssen zuhause bleiben. Den aktuellen Schnupfenplan finden Sie weiter unten.
  • Alle Schülerinnen und Schüler können unter Anleitung einen Selbsttest in der Schule durchführen. Eine ausgefüllte Einverständniserklärung ist erforderlich.
  • Eine Beurlaubung vom Schulbesuch nach§ 15 Schulgesetz SH ist bis zum 31.07.2021 möglich. Bitte stellen Sie in diesem Fall einen schriftlichen Antrag oder schreiben Sie eine E-mail.

Sollten die Inzidenzzahlen wieder steigen wird erneut in die nächsthöhere Stufe gewechselt.

Über eine mögliche Änderung der Beschulungssituation werden Sie zeitnah informiert.

Es ist großartig, dass wir jetzt wieder für alle Schüler*innen den Präsenzunterricht anbieten können. In den verbleibenden Wochen dieses Schuljahres kehrt etwas mehr „Normalität“ zurück und alle Schüler*innen können wieder gemeinsam lernen.

Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln gelten selbstverständlich weiterhin und werden in jedem Fall eingehalten.

Am 09. Mai 2021 ist die „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von den Schutzmaßnahmen zur Verhinderung und Verbreitung von COVID-19“ in Kraft getreten. Nach dieser werden geimpfte und genesene Personen teilweise von Ge- und Verboten befreit. Vollständig geimpfte (zwei Wochen nach der zweiten Impfung) und von einer Infektion genesene Personen (bei denen mittels PCR eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen wurde, die min. 28 Tage sowie max. 6 Monate zurückliegt) sind von der Testpflicht befreit. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Sozialministeriums unter folgendem Link:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Genesen_Getestet_Geimpft.html

Corona-Reaktionsplan Schnupfenplan unter folgenden Links:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona-reaktionsplan.pdf?__blob=publicationFile&v=5

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/schnupfenplan.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

Michael Harder, SoR