Coronaverordnung vom 17.01.22

 

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler, 

 

mit Wirkung zum 17. Januar 2022 tritt eine geänderte Schulen-Coronaverordnung in Kraft.

Diese Regelungen sind neu:

  • Zunächst bis Mitte März wird dreimal pro Woche getestet (Montag, Mittwoch und Freitag).
  • Die Testpflicht gilt für alle Personen, unabhängig von ihrem Impfstatus als Geimpfte, Genesene oder „Auffrischungsgeimpfte“.
  • Tritt ein Infektionsfall auf, der durch einen PCR-test bestätigt wird, besteht für andere keine Absonderungspflicht. Vor dem Hintergrund der seriellen Teststrategie und des erhöhten Schutzstandards in Schulen sind bei Einhaltung aller Vorgaben in Schulen in der Regel keine Quarantänemaßnahmen erforderlich.

Weiterhin gilt:

  • Es wird weiterhin regelmäßig alle 20 Minuten gelüftet (Stoßlüften für 3 bis 5 Minuten abhängig von der Außentemperatur).
  • Der Zugang zur Schule ist nur erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis (hinsichtlich einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus) vorliegt; dies gilt unabhängig davon, ob die jeweilige Person geimpft oder genesen ist. 

Abweichend gilt das Zugangsverbot nicht für:

  • Kinder vor der Einschulung,
  • Personen, die unverzüglich nach dem Betreten der Schule eine Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchführen.

Das negative Testergebnis kann nachgewiesen werden durch:

    • die Bescheinigung einer für die Abnahme des Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zuständigen Stelle oder
    • die Teilnahme an einem Test in der Schule oder
    • die Vorlage einer „Qualifizierten Selbstauskunft“ (Formulare werden von der Schule ausgegeben).

Ich bin sicher, diese Regelungen tragen dazu bei, die Hachede-Schule weiterhin zu einem sicheren Ort für alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu machen.

Bitte achten Sie gut auf sich und Ihre Lieben und bleiben Sie gesund!

 

 

Herzliche Grüße

Michael Harder, SoR