Coronainformation vom 03.03.22

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

 

seit dem 03. März 2022 gilt eine neue allgemeine Corona-Bekämpfungsverordnung, die mit weiteren Schritten zurück zur Normalität führen soll.

Natürlich freuen sich auch alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft, wenn die bisher geltenden Maßnahmen gelockert werden können und wir wieder zu unserem alten Schulleben zurückkehren können, das wir alle oft vermissen.

Wir werden diese Schritte verantwortungsvoll und mit besonderer Rücksicht auf unser vulnerablen Schülerinnen und Schüler gehen.

In Absprache mit dem Schulelternbeirat werden wir die Infektionsschutzmaßnahmen stufenweise zurückfahren:

  • Ab 3. März 2022 entfallen grundsätzlich alle Einschränkungen des Unterrichts- und des Schullebens mit Ausnahme der Masken- und Testpflicht. Damit entfällt auch die landesweite Kohortenregelung.

 

An der Hachede-Schule wird es zum 2. Mai 2022 Lockerungen im Hinblick auf die bestehenden Kohortenregeln geben. Diese werden in erster Linie die Pausen betreffen.

Der Schülertransport durch die Johanniter wird bis zu den Sommerferien in Kohorten erfolgen. So können wir jederzeit zum Kohortensystem zurückkehren, wenn es das Infektionsgeschehenen erforderlich machen sollte.

  • Ab dem 21. März 2022 entfällt die Testpflicht. Schülerinnen und Schüler sowie an Schulen tätige Personen können sich allerdings zunächst noch zweimal die Woche freiwillig zuhause testen. Hierfür werden Tests bereitgestellt. Um den tatsächliche Bedarf an Tests zu ermitteln, werden wir in der nächsten Woche eine Umfrage über die Elternhefte durchführen.

 

  • Voraussichtlich ab dem 2. April 2022 entfällt die Maskenpflicht. Selbstverständlich wird das freiwillige Tragen (insbesondere in den ersten zwei Wochen nach den Osterferien) von Masken weiterhin von uns unterstützt werden.

 

Zur häuslichen Absonderung:

  • Ist eine Person mit dem SARS-COV-Virus infiziert, kann die die Absonderung frühestens am siebten Tag mit einem negativen zertifizierten Antigen-Schnelltest (Teststation oder Arzt) beendet werden.
  • Sind Schülerinnen oder Schüler als enge Kontaktpersonen in der häuslichen Absonderung, kann diese frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen zertifizierten Antigen-Schnelltest (Teststation oder Arzt) beendet werden.

 

Rückkehr genesener Kinder bei Infektion in der Familie

  • Ehemals infizierte Personen müssen nach Ende ihrer Isolation nicht unmittelbar erneut als Kontaktperson in Absonderung, sofern bei Haushaltsangehörigen ebenfalls (verzögert) eine Infektion nachgewiesen wurde. Demnach dürfen genesene Schülerinnen und Schüler wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren, auch wenn z.B. ihre Eltern noch an Corona erkrankt sein sollten. Dies setzt natürlich voraus, dass die genesenen Personen vollständig symptomfrei sind und der Antigen-Schnelltest ein negatives Ergebnis anzeigt.

 

Unsere Schulgemeinschaft wird diese Schritte hin zu mehr Öffnung gemeinsam gut bewältigen und dabei die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Mitglieder stets berücksichtigen.

 

Ich wünsche Ihnen und Euch ein schönes und hoffentlich sonniges Wochenende!

 

Herzliche Grüße

Frederike Rumohr